feuerungskontrolle

Heizen kann eine hohe Luftbelastung verursachen. Bei gut gewarteten Heizsystemen werden die Grenzwerte jedoch eingehalten. Denn die  Feuerungskontrolle sorgt für die Begrenzung des Schadstoffausstosses direkt an der Quelle. Im Auftrag der Gemeinden und des Kantons Bern sorgen wir dafür, dass deine Anlage alle Voraussetzungen erfüllt.

FEUERUNGSKONTROLLE ÖL- UND GASHEIZUNGEN

Rund ein Zehntel der der Stickoxid-Emissionen stammen von Öl- oder Gasfeuerungen. 

Bei der amtlichen Feuerungskontrolle messen wir, ob die Emissionsgrenzwerte gemäss der Luftreinhalte-Verordnung eingehalten werden. Werden die Grenzwerte nicht eingehalten, muss die Heizung einreguliert oder saniert werden. Im schlimmsten Fall muss die Heizung stillgelegt werden.


Anlagen bis ein Megawatt

Ölheizungen mit einer Feuerungswärmeleistung bis 1 Megawatt müssen alle zwei Jahre geprüft werden. Gasheizungen alle vier Jahre. Gemessen wir dabei der Austoss von Kohlenmonoxid, Stickoxid und Russ.

Wir führen Feuerungskontrollen durch

HOLZHEIZUNGEN

Auch wenn Holzheizungen als klimaneutral und äusserst ökologisch gelten, verursachen sie Feinstaub. Richtig reguliert und auf dem neusten Stand können diese Emissionen jedoch in Grenzen gehalten werden.

Bei Holzheizungen mit einer Feuerungswärmeleistung bis 70 Kilowatt wird alle vier Jahre eine Feuerungskontrolle durchgeführt. 

Gewerblich genutzten Backöfen und Restholzfeuerungen werden alle zwei Jahre kontrolliert.

Wir führen Feuerungskontrollen durch

WIE OFT WIRD DIE FEUERUNGSKONTROLLE DURCHGEFÜHRT?

Wie oft muss die Feuerungskontrolle im Kanton Bern durchgeführt werden? Hier bieten wir dir eine praktische Übersicht.


Ölheizung
Feuerungswärmeleistung bis ein Megawatt → alle zwei Jahre
Feuerungswärmeleistung ab einem Megawatt → alle zwei Jahre


Gasheizung
Feuerungswärmeleistung bis ein Megawatt → alle vier Jahre
Feuerungswärmeleistung ab einem Megawatt → alle zwei Jahre


Holzheizung
Feuerungswärmeleistung bis 70 Kilowatt → alle vier Jahre
gewerbliche Anlagen → alle zwei Jahre

DIE FEUERUNGSKONTROLLE - DER UMWELT ZU LIEBE

Von der Natur, für die Natur

Hättest du's gewusst? Wächst Holz nach, wird gleich viel CO2 gebunden wie bei dessen Verbrennung freigesetzt wird. Heisst: Holz als Energieträger schützt das Klima. Eine runde Sache, mehr dazu findest du auf der Website von Holzenergie Schweiz .


Feuer unter dem Ofen

Ein knisterndes Feuerchen, eine Tasse Tee und kuschlig warme Füsse – das ist was. Bei der Feuerung mit Stückholz, bei Cheminées, Cheminéeöfen, Sitz- oder Tragöfen ist es wichtig, trockenes, naturbelassenes Holz in der richtigen Grösse zu verwenden. Was das genau heisst, erfährst du hier.


Regelmässige Feuerungskontrolle - der Umwelt zuliebe

Heiss, heisser, Heizkessel

Wir erklären dir kurz, weshalb sich ein Heizkessel mit Kondensationstechnik durchaus lohnt: Konventionelle Heizkessel sind so gebaut, dass der Wasserdampf der Abgase und die darin enthaltene Wärme ungenutzt durch die Abgasanlage entweichen. Bei der Kondensationstechnik hingegen, werden die Abgase im Heizkessel entweder über grössere Wärmetauscherflächen oder über separate Rekuperatoren geführt und so zusätzlich abgekühlt. Dabei wird die Taupunkttemperatur des Wasserdampfes unterschritten und die so freiwerdende Wärme zusätzlich im Heizkessel genutzt. So wird der Wirkungsgrad gegenüber konventionellen Anlagen um bis zu 10% gesteigert.

Heizen mit Kondensationstechnik

Gut zu wissen

In der Luftreinhalteverordnung (LRV) legt der Bund die Grenzwerte der Luftschadstoffe fest und regelt die Mess- und Kontrollpflicht der diversen Brennstoffe. Die LRV fordert, dass bei mit Holz befeuerten Anlagen regelmässig Brennstoff und Asche kontrolliert werden. Dabei gelten folgende Leitplanken:

  • Mit Holz befeuerte Zentralheizungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung bis einschliesslich 70 kW: Emissionsmessung alle vier Jahre
  • Restholzfeuerungen, gewerblich genutzte Backöfen sowie Anlagen mit mehr als 70 kW Feuerungswärmeleistung: Emissionsmessung alle zwei Jahre
  • Öl- und Gasfeuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von weniger als einem Megawatt: alle zwei bzw. vier Jahre Prüfung der Abgasqualität und dem energetischen Wirkungsgrad durch amtliche Feuerungskontrolleurinnen und -kontrolleuren der Gemeinden.


Für die Messung und Kontrolle der grossen Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von mehr als einem Megawatt ist die Abteilung Immissionsschutz des Amts für Umwelt und Energie zuständig.


Werden die in der Luftreinhalte-Verordnung festgelegten Emissionsgrenzwerte nicht eingehalten, muss die Anlage einreguliert, saniert oder stillgelegt werden.


Links zum Amt für Umwelt und Energie:

Holz

Öl und Gas

Der Bund legt die Grenzwerte der Luftschadstoffe fest.