Nun ist auch die amtliche Feuerungskontrolle von «kleinen Feuerungen» liberalisiert. Wir sind ein konzessioniertes Messunternehmen. Das bedeutet, dass wir ab sofort bei Ihrer Holz-, Öl-, oder Gasfeuerung nebst den Kaminfegerarbeiten auch die amtliche Feuerungskontrolle (Emissionsmessung) ausführen können/dürfen.
Grundsätzlich wird die Emissionsmessung im bisherigen Intervall gefordert.
Sobald die amtliche Feuerungskontrolle bei Ihrer Feuerungsanlage
ansteht, wird Ihnen das mit einem Schreiben des Amts für Umwelt und
Energie per Post mitgeteilt.
Was müssen Sie tun?
Bei den Feuerungen, welche wir bis jetzt betreut haben, kennen wir den Intervall. Sie müssen nichts weiter unternehmen. Wir führen gerne alle Arbeiten inkl. dem Hochladen der Daten an den Kanton kompetent und termingerecht für Sie aus.
Wenn wir die amtliche Feuerungskontrolle neu für Sie ausführen dürfen, geben Sie uns bitte per Mail Bescheid (inkl. Frist, bis wann die amtliche Feuerungskontrolle erfolgt sein muss). Anschliessend führen wir gerne alle Arbeiten inkl. dem Hochladen der Daten an den Kanton kompetent und termingerecht für Sie aus.
Wenn Sie die Emissionsmessung nicht mehr durch unser Geschäft ausführen lassen möchten, sind wir Ihnen ebenfalls um eine entsprechende Info per Mail dankbar.
Bei Fragen stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung. Besten Dank für Ihr Vertrauen!